Funkzeugnis

Und das noch!

Auszug vom 18. März 2006 "Die Welt"....

Nun geht es den Charterskippern endgültig an den Kragen: Wollen sie etwa eine 12 Meter lange Yacht mieten, müssen sie den amtlichen Sportbootführerschein See vorlegen. So weit so gut. Neuerdings müssen die Interessenten zusätzlich im Besitz eines Funkzeugnisses sein. Grund: Die geänderte Sportseeschifferschein- Verordnung. Bedeutet: Schulbank drücken, Prüfung ablegen, fertig!

Ordnungswidrig handelt, wer als Schiffsführer einer mit Funk ausgerüsteten Yacht seine entsprechende Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunk oder am mobilen Seefunk über Satelliten nicht den Besitz eines SRC bzw. LRC nachweist. (Schiffssicherheitsanpassungsverordnung vom 30.06.2006)

UKW Sprechfunk

ist das Kommunikationsmittel Nr. 1 auf Yachten. Zu lernen, wie man sinnvoll damit umgehen kann, erweitert eure Fähigkeiten auch in Notfällen. Das UBI ist international und zeitlich unbefristet gültig,

nicht auf den Seeschifffahrtsstraßen.

Das SRC (Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis/Short Range Certificate)

berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech- Seefunkstellen für UKW und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW auf den See. Es ist international und zeitlich unbefristet gültig.

Es berechtigt nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk.

Voraussetzungen

Mindestalter 15 Jahre

Antragsformular

Kopie des Personalausweises

zwei Passbilder

Abgabe der Unterlagen 14 Tage vor der Prüfung

Theorie

Allgemeines, Gerätetechnik, Gesetzeskunde, Anrufverfahren, Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsgespräche, Gebührenordnung, Funkverkehr in englischer Sprache, Fragenkatalog

Praxis

praktische Übungen, Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsgespäche

Fähigkeiten

Sicherer Betrieb von UKW- Seefunkstellen in internationalen Gewässern.

Perspektiven

UKW Sprechfunk ist mittlerweile zur Standartkommunikation von Sportbooten geworden. Zunehmend mehr Länder (z.B.Kroatien) fordern das entsprechende Zeugnis von Skippern in ihren Hoheitsgewässern.

Kosten

275,-€ p.Person (SRC & UBI)

Prüfungsgebühr SRC 76,-€ und UBI 74,91,-€



 

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